Interview mit dem Lehrstuhl für Strafrecht der FAU

Fünf Fragen an den Lehrstuhl für Strafrecht der FAU – Konsortialpartner von TEAM-X

Warum sind Sie bei TEAM-X als Konsortialpartner dabei?
Als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaft- und Medizinstrafrecht und als Direktor der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht sehe ich in der Projektidee, die Team-X verfolgt, beste Chancen für die Schaffung sicherer Datenräume zur Verwaltung und Weitergabe hochsensibler Gesundheitsinformationen. Als Jurist beteilige ich mich an diesem Projekt, weil die Speicherung, Verwaltung und Verwendung von Gesundheitsdaten stets mit Gefahren einer Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten verbunden sein kann. Als Konsortialpartner bringe ich mich daher in diesem Projekt ein, um der Realisierung der genannten Gefahren durch Einhaltung legaler Vorgaben vorzubeugen. 

Worin besteht Ihre Aufgabe?
Meine Aufgabe innerhalb des Projekts sehe ich in der Sicherstellung, dass das technisch Machbare mit dem juristisch Vertretbaren in Einklang gebracht wird. Durch Einbringung des dafür erforderlichen juristischen Sachverstandes in die Projektarbeit sollen persönlichkeitsrechts- und datenschutzrechtskonforme Informationsräume und –wege geschaffen werden, die der notwendigen Herstellung von praktischer Konkordanz zwischen Technik und Recht dienen.    

Was sind die größten Herausforderungen?
Die größten Herausforderungen ergeben sich aus der soeben beschriebenen Aufgabenstellung. Die Bestimmung der juristischen Anforderungen setzt zwingend ein detailliertes Verständnis von den technischen Vorgängen voraus. Damit ist eine interdisziplinäre Verständigung unabdingbar, die jedoch durch unterschiedliche Sprache der einzelnen Fachdisziplinen erschwert wird. Gerade darin sehe ich eine der hauptsächlichen Herausforderungen innerhalb der Projektkooperation.

Welche Vorteile bringt ein Gaia-X-konformer Datenraum?
Ein Gaia-X-konformer Datenraum birgt aus meiner Sicht den juristisch nicht hoch genug einzuschätzenden Vorteil einer Souveränität des/der Einzelnen über eigene Gesundheitsdaten. Gerade die Idee einer dezentralen Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten, die es dem Dateninhaber jederzeit ermöglicht, über die Zweckverwendung seiner Gesundheitsinformationen zu entscheiden, trägt dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung und orientiert sich vor allem an den Grundsätzen der Datenfairness und -sicherheit. Darüber hinaus können Gaia-X-konforme Datenräume auch in einfacherer Weise dazu beitragen, dass die Beteiligung an der medizinischen Forschung einer am informed consent ausgerichteten Datenweitergabe des Einzelnen entspricht. Damit zeigt sich ein entscheidender Vorteil gegenüber dem EU-Data Act, der zu Forschungszwecken eine vom Willen des Dateninhabers gelöste und praktisch flächendeckende Weitergabe anonymer Gesundheitsdaten an eine Bundesbehörde vorsieht.     

Was begeistert Sie an Gaia-X?
An Gaia-X begeistert mich, dass es sich dabei um einen auf europäischen Werten basierenden Standard für eine Cloud-Infrastruktur handelt, der eine Orientierung an den dafür erforderlichen Datenschutzanforderungen, vor allem in Form von Datentransparenz und Datensicherheit, gewährleisten kann.